Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wurde von den 193 Mitgliedstaaten der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) am 27. September 2015 verabschiedet. Dieses Programm, das 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) und 169 zugehörige Zielvorgaben enthält, stellt einen international anerkannten Referenzrahmen dar. Dies erlaubt es, bei bilateralen oder multilateralen Verhandlungen bzw. Dialogen darauf Bezug zu nehmen.
Zwischen den internationalen und den nationalen Zielen ist ein enger Bezug zu beobachten. Auf internationaler Ebene fokussiert sich von den 17 SDGs das Ziel 2 besonders auf die Beendigung des Hungers, das Gewährleisten der Ernährungssicherheit, die Verbesserung der Ernährung sowie die Förderung der nachhaltigen Landwirtschaft. Abgesehen vom SDG 2 sind weitere Ziele wie beispielsweise nachhaltiger Konsum und Produktion (SDG 12), die Biodiversität (SDG 15) und das Wasser (SDG 6) eng mit der Landwirtschaft und dem Agrar- und Ernährungssektor verknüpft. Auf nationaler Ebene untermauert der neue Verfassungsartikel 104a mit dem Titel «Ernährungssicherheit» seinerseits die Relevanz einer nachhaltigen Landwirtschaft und nachhaltiger Agrar- und Ernährungssysteme.
Umsetzung auf nationaler Ebene
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) engagiert sich bereits seit einigen Jahren für die Umsetzung des Programms für nachhaltige Entwicklung auf nationaler Ebene. Am 14. September 2018 setzte der Bundesrat einen amtsübergreifenden Lenkungsausschuss für die Agenda 2030 ein und entschied, dass die operative Führung der Umsetzungsarbeiten zwei Delegierten anvertraut werden müsse. Der Lenkungsausschuss ist für die strategische Ausrichtung der Umsetzung verantwortlich. Die neue organisatorische Führungsstruktur für die Umsetzung der Agenda 2030 sieht einen Vertreter auf Direktionsebene derjenigen Ämter vor, die hauptsächlich von der Umsetzung des Programms der nachhaltigen Entwicklung tangiert werden. Das BLW ist Mitglied dieses Lenkungsausschusses.
Der Bundesratsentscheid vom 22. März 2019 zeigt ausserdem eine Neuausrichtung für die zukünftige Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) des Bundesrates für den Zeitraum 2020–2030. Diese Ausrichtung auf die nächsten zehn Jahre ermöglicht verglichen mit der vierjährigen Ausrichtung der letzten Zielperiode eine langfristigere Planung. Der SNE-Aktionsplan wird weiterhin alle vier Jahre erneuert.
Die neue Organisationsstruktur, die auf einem Lenkungsausschuss basiert, fördert die enge Zusammenarbeit zwischen den involvierten Ämtern. Dieser Aspekt ist angesichts des transversalen Charakters der Themen, die vom Programm für nachhaltige Entwicklung abgedeckt werden, besonders wichtig. Von diesen transversalen Themen nehmen die nachhaltigen Ernährungssysteme zur Erreichung der SDGs bis 2030 (insbesondere SDG 2 und 12) einen wichtigen Platz ein.
Umsetzung auf internationaler Ebene
Die auf nationaler und internationaler Ebene eingeleiteten Massnahmen sind Teil eines umfassenden Systems. Die Umsetzung der SDGs der Agenda 2030 wird von internationaler Seite her regelmässig überprüft. Zu diesem Zweck wird jedes Jahr im Juli am Sitz der UNO in New York das Hochrangige Politische Forum (HLPF) durchgeführt. Im Rahmen der Berichterstattung zum Umsetzungsstand der Nachhaltigkeitsziele wurde der Länderbericht der Schweiz 2018 verfasst, der im Juni 2018 vom Bundesrat genehmigt wurde. Dieser Bericht wurde anschliessend von Bundesrätin Doris Leuthard am HLPF in New York vor der versammelten Staatengemeinschaft präsentiert. Im Jahr 2019 stand die Thematik der nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährungssysteme weniger im Fokus.
Nichtsdestotrotz organisierte die Schweiz, zusammen mit der Mountain Partnership und weiteren UNO- und staatlichen Akteuren eine Veranstaltung zur Thematik des Klimawandels in Bergregionen.
Laura Sommer, BLW, Fachbereich Internationale Angelegenheiten und Ernährungssicherheit laura.sommer@blw.admin.ch
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