Waschplätze für Pflanzenschutzgeräte
Die grösste Gefahr für die Gewässerverschmutzung mit Pflanzenschutzmitteln besteht beim Befüllen und Reinigen der Pflanzenschutzgeräte. Sogenannte Punktkontaminationen sind für über 50 % aller Gewässerverschmutzungen durch Pflanzenschutzmittel verantwortlich. Seit dem 1. Januar 2018 unterstützen Bund und Kantone den Bau von Füll- und Waschplätzen für Pflanzenschutzspritzen mit Beiträgen à fonds perdu. Dabei können unterschiedliche Systeme zur Anwendung kommen: Entwässerung direkt in eine aktive Güllegrube, mobiler oder fester Waschplatz, Rückhaltetank und Verdunstungsanlage sowie gedeckte oder offene Plätze. Für jeden Betrieb kann eine angepasste Lösung gefunden werden. Die kantonalen Fachstellen für Pflanzen- und Gewässerschutz stehen den Landwirtinnen und Landwirten beratend zur Seite und überprüfen die technischen Anforderungen.
«Wer mit Pflanzenschutzmitteln oder ihren Abfällen umgeht, muss dafür sorgen, dass sie keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt haben», steht in Artikel 61 Absatz 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161). Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft hat ein schlechtes Image. Rückstandsanalysen in Gewässern zeigen, dass zu viel der auf Pflanzen und Böden ausgebrachten Mittel schlussendlich in Gewässern landen. Das grösste Risiko, dass konzentrierte Pflanzenschutzmittel oder mit Pflanzenschutzmittel verschmutztes Waschwasser in die Gewässer gelangt, besteht aber nicht beim Ausbringen der Mittel, sondern beim Befüllen und Reinigen von Feld- und Gebläsespritzen. Man spricht bei dieser Art von Kontamination von punktuellen Einträgen. Bereits wenige Tropfen oder Körner eines Pflanzenbehandlungsmittels können in unter- und oberirdischen Gewässern zu Verunreinigungen führen. Gemäss dem kantonalen Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern stammen über 50 % der Gewässerverschmutzungen durch Pflanzenschutzmittel aus sogenannten Punktquellen, wobei das allergrösste Risiko vom Reinigen der Feldspritze ausgeht.
Verschiedene Varianten sind möglich
Pflanzenschutzspritzen sind so zu befüllen und zu reinigen, dass weder verschüttete noch überlaufende Pflanzenschutzmittel oder kontaminiertes Waschwasser in eine Kanalisation oder in ein Oberflächengewässer gelangen können. Dies kann mit folgenden Vorgehensweisen erreicht werden: Befüllen
auf einem gedeckten, abflusslosen, dichten Platz (z. B. in einer Scheune oder unter einem Vordach);
auf einem dichten Platz, der in das Güllelager entwässert;
auf einem mobilen Befüllplatz (dichte Folie mit Randbordüren);
auf einem speziell eingerichteten Reinigungsplatz mit Entwässerung in eine Behandlungsanlage; oder
unter Verwendung einer dem Gerät angepassten Auffangwanne.
Füll und Waschplatz mit Verdunstungsanlage (Biobed) in Paloxen, Schlammsammler unter Spritze, rechts Puffertank für Waschwasser.
Falls eine aktive Güllegrube auf einem Betrieb vorhanden ist, kann die Befüllung und Reinigung auf einem dichten Platz vorgenommen werden, der direkt an die Güllegrube angeschlossen ist (z. B. Laufhof). Das Waschwasser wird direkt in die Güllegrube geleitet und später mit der Gülle aufs Feld ausgebracht. Wo das Waschwasser nicht in die Güllegrube geleitet werden kann, sondern später auf bewachsener Fläche, einem abgeernteten Feld oder in einem Verdunstungssystem ausgebracht werden soll, muss der Waschplatz in einen Rückhaltetank entwässert werden. Dieser kann ober- oder unterirdisch, in Beton oder Kunststoff ausgeführt sein. Die Anforderungen an den Tank können je nach Kanton voneinander abweichen (doppelwandig, Auffangwannen). Weiter sollte der Einlaufschacht für das Waschwasser über einen Schlammsammler und gegebenenfalls einen Ölabscheider verfügen, um die Installation vor Schmutz zu schützen. Eine Überdachung verhindert, dass Regenwasser das System belastet.
Für Betriebe, welche die Pflanzenschutzspritze nur gelegentlich brauchen und reinigen, gibt es auf dem Markt kostengünstige mobile Füll- und Reinigungsplätze. Sie bestehen aus einer dichten Plane mit Überlaufschutz. Das Waschwasser wird von der Plane in einen Rückhaltetank gepumpt. Eine solche Plane sollte an einem überdachten Ort aufgebaut werden, damit sie nach Gebrauch und bei Regen nicht weggeräumt werden muss.
Füll und Waschplatz (rechts) mit Verdunstungsanlage (Biobed) in «Fahrsilo»-Form (links), Schlammsammler und Puffertank unterflur
Der Bundesrat hat im Aktionsplan Pflanzenschutzmittel vom 26. September 2017 vorgesehen, dass Massnahmen zur Verhinderung von punktuellen Einträgen von Pflanzenschutzmitteln notwendig sind. Um die Umsetzung baulicher Massnahmen und Einrichtungen zur Verhinderung punktueller Einträge zu beschleunigen, wird deren Realisierung seit dem 1. Januar 2018 sowohl im Berg- wie auch im Talgebiet mit Beiträgen à fonds perdu unterstützt. Die entsprechenden Details sind in Artikel 18 Absatz 3 der Strukturverbesserungsverordnung SVV vom 7. Dezember 1998 (SR 913.1) festgehalten und in Artikel 5 sowie Anhang 4 der Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft vom 26. November 2003 (SR 913.211) geregelt.
Beiträge à fonds perdu
Bund und Kantone unterstützen die Erstellung von Füll- und Waschplätzen von Spritz- und Sprühgeräten mit je maximal 25 % der beitragsberechtigten Kosten. Der maximale Beitrag pro Füll- und Waschplatz beträgt 100 000 Franken. Die Erfüllung der technischen Anforderungen beim Bau der Anlagen wird durch die kantonale Fachstelle für Pflanzenschutz oder Gewässerschutz überprüft. Die beitragsberechtigten Kosten werden gestützt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot festgelegt. Mobile Waschplätze sind auch beitragsberechtigt.
Im Jahr 2018, im ersten Jahr nach der Einführung, konnten für zehn Waschplätze in den Kantonen Freiburg, Aargau, Thurgau, St. Gallen, Waadt, Wallis und Solothurn mit einem gesamthaften Investitionsvolumen von 880 000 Franken und beitragsberechtigten Kosten von 796 000 Franken Bundesbeiträge von total 187 550 Franken zugesichert werden.
Samuel Reusser, Bundesamt für Landwirtschaft; samuel.reusser@blw.admin.ch
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