Finanzielle Mittel für Direktzahlungen
Mit der AP 14–17 wurden die Direktzahlungen klarer auf die Ziele der Bundesverfassung ausgerichtet. Der Bundesrat entschied für die Jahre 2018–2021, das weiterentwickelte Direktzahlungssystem im Grundsatz unverändert zu belassen und somit stabile Rahmenbedingungen über 8 Jahre zu gewährleisten. Die mit der AP 14–17 geschaffenen gesetzlichen Bestimmungen bieten eine ausreichende Grundlage, um die notwendigen Optimierungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie eine Reduktion des administrativen Aufwands und eine Verbesserung der Ressourceneffizienz auf Verordnungsstufe umzusetzen.
Das Direktzahlungssystem besteht seit dem 1. Januar 2014 aus sieben Beitragsarten, die jeweils nach der Hauptzielsetzung benannt sind. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmen sind unter den entsprechenden Artikeln verfügbar:
Ausgaben
Der Bund richtete 2018 insgesamt für 1022 Millionen ha landwirtschaftliche Nutzfläche Direktzahlungen aus. Davon sind rund 272 000 ha offene Ackerflächen, 21 000 ha Dauerkulturen, wie z. B. Reben und Obstanlagen, und 729 000 ha Grünland. Die Flächen der Acker- und Dauerkulturen nahm seit 2014 um 4000 ha zu. Dies gibt einen Hinweis, dass die spezifischen Beiträge zur Versorgungssicherheit wie beabsichtigt gewirkt haben.
Die Ausgaben für die Programme Biodiversität, Landschaftsqualität, Produktionssysteme und Ressourceneffizienz haben auch 2018 leicht zugenommen. Die Biodiversitätsförderflächen (BFF) im Talgebiet liegen mit 78 000 ha deutlich über dem Ziel von 65 000 ha. Allerdings ist es notwendig, auch die nötige Qualität der BFF zu erreichen. Die Landwirtinnen und Landwirte bewirtschaften heute 41 % aller BFF als hohe Qualität und 77 % sind vernetzt
Im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel sollen die Risiken halbiert werden. Seit 2018 sind neue Anreizprogramme für den Verzicht oder Teilverzicht auf Pflanzenschutzmittel bei Zuckerrüben, Obst und Reben in Kraft. 2019 wurde zusätzlich einenneuen neuer Ressourceneffizienzbeitrag für die Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche eingeführt.
Aufgrund der neuen Ressourceneffizienzbeiträge für Ackerflächen zur Reduktion des Pestizideinsatzes wurden für das Jahr 2019 mehr Gelder für diesen Beitrag budgetiert. Zudem wurde für das RAUS-Programm ein Zusatzbeitrag für Weidegang von Jungvieh sowie bei Kulturlandschaftsbeiträgen ein Milchviehbeitrag als Nachfolgelösung für die Kurzalpung eingeführt. Entsprechend werden für den Übergangsbeitrag weniger Mittel budgetiert (siehe folgende Tabelle).
Ausgaben für Direktzahlungen
Ausgabenbereich | 2016 | 2017 | 2018 | 20191 |
Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | |
Kulturlandschaftsbeiträge | 507 | 523 | 522 | 530 |
Versorgungsicherheitsbeiträge | 1 091 | 1 086 | 1 084 | 1 085 |
Biodiversitätsbeiträge | 400 | 414 | 411 | 413 |
Landschaftsqualitätsbeitrag | 142 | 145 | 146 | 150 |
Produktionssystembeiträge | 458 | 467 | 477 | 475 |
Ressourceneffizienzbeiträge | 25 | 28 | 35 | 88 |
Beiträge für Gewässerschutz- und Ressourcenprogramme (GSchG bzw. LwG Art. 77a/b) | 12 | 18 | 22 | |
Übergangsbeitrag | 162 | 129 | 114 | 74 |
Kürzungen / Vor- und Nachzahlungen usw. | -4 | -4 | -6 | |
Gesamt | 2 792 | 2 806 | 2 805 | 2 815 |
Anmerkung: Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich. Die Werte beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahres.
1 Quelle: Voranschlag 2019 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2020 – 2022 der Verwaltungseinheiten, Band 2B. Eidg. Finanzverwaltung.
Quelle: BLW
Verteilung der finanziellen Mittel
Die folgende Graphik gibt einen Überblick über die Verteilung der finanziellen Mittel aus dem Bereich Direktzahlungen.
Detailliertere Angaben zu den einzelnen Beitragsarten und ausbezahlten Beiträgen nach Kanton, Region und Betriebsgrösse für 2018 finden sich in folgenden Tabellen:
Übersicht Direktzahlungen nach Kantonen
Übersicht Direktzahlungen nach Regionen
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Tal- und Hügelzone)
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Bergzone I und II)
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Bergzone III und IV)
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Regionen (Tal, Hügel, Berg)
Mauro Ryser, BLW, Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung, mauro.ryser@blw.admin.ch
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