Zurück

Betriebshilfe

Die Betriebshilfe wird in Form von zinslosen Darlehen gewährt und dient dazu, eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu verhindern oder zu beheben. In der Auswirkung entspricht die Betriebshilfe einer einzelbetrieblichen, indirekten Entschuldung.

Im Jahr 2018 wurden in 156 Fällen insgesamt 20,46 Millionen Franken Betriebshilfedarlehen gewährt. Das durchschnittliche Darlehen beträgt 131 132 Franken und wird in 10,8 Jahren zurückbezahlt.
 

Betriebshilfedarlehen 2018

 AnzahlMio. Fr.
Umfinanzierung bestehender Schulden6111,54
Überbrückung einer ausserordentlichen finanziellen Bedrängnis948,87
Darlehen bei Betriebsaufgabe10,05
Total15620,46

Quelle: BLW


Die ausserordentliche Trockenheit im Sommer 2018 führte zu einer Zunahme der Gesuche zur Überbrückung einer ausserordentlichen finanziellen Bedrängnis.

Im Jahr 2018 wurden 3,411 Millionen Franken vom Betriebshilfefonds in den Investitionshilfefonds umverteilt. Seit dem Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs (NFA) entspricht die kantonale Beteiligung mindestens der Höhe der neuen Bundesmittel. Die neuen Mittel von Bund und Kantonen werden zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Darlehen eingesetzt. Das Umlaufvermögen des seit 1963 mit neuen Bundesmitteln und Rückzahlungen geäufneten Fonds de roulement beträgt zusammen mit den Kantonsanteilen 223,6 Millionen Franken.

Umschulungsbeihilfen

Die Umschulungsbeihilfe erleichtert für selbständig in der Landwirtschaft tätige Personen den Wechsel in einen nichtlandwirtschaftlichen Beruf. Sie beinhaltet Beiträge an Umschulungskosten und Lebenskostenbeiträge für Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter, die das 52. Altersjahr noch nicht beendet haben. Die Gewährung einer Umschulungsbeihilfe setzt die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs voraus. Im Berichtsjahr wurden keine Umschulungsbeihilfen zugesichert. Insgesamt wurden auf Basis der zugesicherten Umschulungsbeihilfen der Vorjahre an eine in der Umschulung stehende Person 41 164 Franken ausbezahlt. Die Umschulungsdauer beträgt, je nach Ausbildung, ein bis drei Jahre. Diese Massnahme ist befristet und läuft im Jahr 2019 aus.

Samuel Reusser, BLW, Fachbereich Betriebsentwicklung und Bodenrecht samuel.reusser@blw.admin.ch
Michael Niggli, BLW, Fachbereich Meliorationen michael.niggli@blw.admin.ch
Willy Riedo, BLW, Fachbereich Betriebsentwicklung und Bodenrecht

Facebook Twitter