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Finanzielle Mittel 2018

Für Massnahmen in der Viehwirtschaft (inkl. Tierzuchtförderung und Beiträge an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten) wurden im Berichtsjahr insgesamt 96 Millionen Franken gesprochen.
 

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Massnahmen auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt

In Form einer Leistungsvereinbarung hat das BLW der Genossenschaft Proviande Vollzugsaufgaben auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt übertragen.
 

Neutrale Qualitätseinstufung

Gestützt auf die Schlachtviehverordnung stuft Proviande in den grossen Schlachtbetrieben (per Ende des Berichtsjahres 22 Betriebe) die Qualität der Tierkörper ein. Dies sind drei grosse Schlachtbetriebe weniger als 2017. Als «gross» gilt ein Betrieb, wenn er im Durchschnitt mehr als 120 Schweine oder rund 23 Stück Grossvieh pro Woche schlachtet. Bei Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdegattung werden die Fleischigkeit und der Ausmastgrad optisch nach der sogenannten CH-TAX bestimmt. Bei Tieren der Schweinegattung wird die Fleischigkeit – der Magerfleischanteil – mit Geräten bestimmt. Die Ergebnisse der neutralen Qualitätseinstufung werden zentral auf einem Server der identitas AG gespeichert. Die Qualität der Schlachttiere muss mit wenigen Ausnahmen auch in allen weiteren Schlachtbetrieben bestimmt werden, wobei diese Einstufung von Angestellten der Schlachtbetriebe ausgeführt werden darf. Die neutrale Qualitätseinstufung dient der Verbesserung der Transparenz und der Schlachtkörperqualität, statistischen Zwecken sowie der korrekten Abrechnung der Schlachttiere.

Lieferanten und Abnehmer können das Ergebnis der neutralen Qualitätseinstufung beanstanden. Die Beanstandung hat bei Tieren der Schweinegattung bis spätestens sechs, bei den übrigen Tiergattungen bis spätestens 24 Stunden nach der Schlachtung zu erfolgen. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 715 886 geschlachtete Tiere der Rindvieh-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung nach der CH-TAX eingestuft. Davon wurden die Einstufungen von 20 443 Tieren beanstandet (2,86 % aller eingestuften Tiere gegenüber 2,79 % in der Vorjahresperiode). Die Beanstandungen erfolgten bei 88 % der Fälle auf Wunsch des Lieferanten und bei 12 % auf Wunsch des Abnehmers. Bei den Tieren der Schweinegattung gab es im Berichtsjahr eine einzige Beanstandung durch einen Lieferanten.

Im Berichtsjahr blieb das Ergebnis der Nachklassifizierung bezüglich Fleischigkeit bei 34,0 % der Tiere unverändert. 37,4 % der Tiere wurden bei der Nachklassifizierung eine halbe Klasse höher und 20,2 % eine halbe Klasse tiefer eingestuft. 4,5 % der Schlachtkörper wurden bei der Nachklassifizierung eine ganze Klasse besser und 3,8 % eine ganze Klasse schlechter eingestuft. Mehr als eine ganze Klasse höher oder tiefer wurden nur 0,1 % eingestuft.

Bei der Fettabdeckung blieben 59,9 % der Tiere in der Nachklassifizierung unverändert. 22,2 % der Tiere wurden bei der Nachklassifizierung eine halbe Klasse höher und 17,7 % eine halbe Klasse tiefer eingestuft. Je 0,2 % der Tiere wurden bei der Nachklassifizierung eine ganze Klasse höher oder tiefer eingestuft.

Die in den letzten Jahren beobachtete Zunahme der Fleischigkeit von geschlachteten Tieren ist auf den hohen Wissensstand der Tierzüchter zurückzuführen. Knapp 70 % der Muni, 40 % der Kälber und 63 % der Lämmer wurden 2018 als vollfleischig oder sehr vollfleischig eingestuft. Im Jahr 2005 waren es noch 43 % der Muni, 17 % der Kälber und 43 % der Lämmer. Die Fleischigkeit der Kühe stagnierte dagegen in derselben Zeitspanne. In den letzten Jahren waren zwischen 39 % und 47 % der geschlachteten Kühe leerfleischig oder sehr leerfleischig. Der grosse Anteil von Milchkühen und die Haltung von speziellen Milchrassen sind für diese Entwicklung verantwortlich.
 

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Überwachung von öffentlichen Märkten und Organisation von Markentlastungsmassnahmen

Vor Beginn des Kalenderjahres erstellt Proviande in Übereinkunft mit den Kantonen und den bäuerlichen Organisationen ein Jahresprogramm für öffentliche Schlachtvieh- und Schafmärkte. Dieses beinhaltete Ort und Datum des Marktes sowie die Tierkategorien, die aufgeführt werden können.

Trotz rückläufigen Viehbeständen nahm die Anzahl von 668 Grossviehmärkten (minus 3 Grossviehmärkte gegenüber 2017) und die Anzahl der ersteigerten Tiere 62 341 (-0,4 %) gegenüber dem Vorjahr nur leicht ab. Die Anzahl ersteigerter Schafe stieg gegenüber dem Jahr 2017 sogar stark an, und zwar um 2654 Tiere (+3,9 %). Die Zahl der Schafmärkte sank dagegen im Jahr 2018 um 20 Märkte im Vergleich zum Vorjahr auf total 299 Märkte.

In den Perioden mit saisonalen und anderen vorübergehenden Überschüssen werden auf den Märkten nicht verkäufliche Tiere den übernahmepflichtigen Kontingentanteilsinhabern zugeteilt. Im Rahmen dieser Marktabräumungen teilte Proviande 3097 Tiere der Schafgattung und 236 Tiere der Rindergattung an Händler zu, die Inhaber eines Zollkontingentanteils waren. Für diese Übernahmen müssen die Händler den von Proviande festgestellten Wochenpreis bezahlen.
 

Zahlen zu den überwachten öffentlichen Märkten 2018

MerkmalEinheitGrossviehSchafe
Überwachte öffentliche MärkteAnzahl668299
Ersteigerte TiereAnzahl62 61170 644
Durchschnittliche Anzahl Tiere pro MarktAnzahl93236
Anteil aufgeführte Tiere an allen Schlachtungen%1529
Zugeteilte Tiere (Marktabräumung)Anzahl2363 097

Quelle: Proviande


Das Angebot an Schlachtkälbern überstieg im Frühjahr und Sommer 2018 saisonal bedingt die Nachfrage. Zur Stützung der Kälberpreise lagerten 53 Fleischverarbeitungsbetriebe 537 Tonnen Kalbfleisch ein, welches sie im Herbst wieder auslagerten. Das BLW zahlte 2,6 Millionen Franken (ca. 5 Fr. je kg) an die Lagerkosten und den Wertverlust infolge des Einfrierens.


Ermittlung des Schlachtgewichts

Seit Juli 2018 führt die vom BLW mittels Leistungsauftrag beauftrage Proviande die praktischen Kontrollen zur Ermittlung des Schlachtgewichts nach der Verordnung des WBF vom 7. April 2017 über die Ermittlung des Schlachtgewichts (SGV; SR 916.341.1) in den Schlachtbetrieben der Schweiz und Lichtensteins durch. Grundsätzlich waren die Ergebnisse bisher erfreulich. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die grosse Mehrheit der Schlachtbetriebe einerseits die Kontrolltätigkeit akzeptiert und sich andererseits bei der Ausschlachtung an die Vorgaben der SGV hält. Namentlich wird die schweizweit einheitliche Überwachung begrüsst. Von 138 durchgeführten Grundkontrollen im Jahr 2018 waren deren 7 als nicht erfüllt eingestuft worden und von 4 durchgeführten Nachkontrollen waren alle nicht erfüllt. Das BLW ergriff in 5 Fällen bei 4 Schlachtbetrieben gestützt auf Art. 169 LwG Verwaltungsmassnahmen.

Massnahmen auf dem Eiermarkt

Besonders nach Ostern sinkt die Nachfrage nach Eiern markant. Um die Auswirkungen saisonaler Marktschwankungen zu mildern, wurden 2018 nach Anhörung der interessierten Kreise im Rahmen der bewilligten Kredite 1,9 Millionen Franken für Verwertungsmassnahmen zur Verfügung gestellt. Innerhalb der sogenannten «Aufschlagsaktion»schlugen die Eiprodukthersteller im Berichtsjahr 14,9 Millionen inländische Konsumeier auf und das hergestellte Eiweiss und Eigelb wurde in der einheimischen Nahrungsmittelindustrie verwertet. Damit wurde der Konsumschaleneiermarkt entlastet. Der Handel seinerseits verbilligte 8,5 Millionen Konsumeier zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. Pro aufgeschlagenes Ei richtete der Bund einen Beitrag von 9 Rappen und pro verbilligtes Ei einen Beitrag von 5 Rappen aus. Die Branche selber steuert etwa den gleichen Betrag an die Marktentlastung bei. Insgesamt nahmen 14 Firmen an der Aufschlagsaktion und 7 Firmen an der Verbilligungsaktion teil.

Massnahmen zur Verwertung inländischer Schafwolle

Gestützt auf die Verordnung über die Verwertung der inländischen Schafwolle unterstützte das BLW im Jahr 2018 innovative Projekte zur Schafwollverwertung. Weiter erhielten Selbsthilfeorganisationen Beiträge für die Verwertung der inländischen Schafwolle. Diese Organisationen müssen die eingesammelte Wolle mindestens sortieren, waschen und zur Weiterverarbeitung zu Endprodukten abgeben, wobei nur das Waschen ausnahmsweise im Ausland erfolgen darf. In diesem Rahmen unterstützte das BLW im Jahr 2018 fünf innovative Projekte mit insgesamt gut 0,37 Millionen Franken.

6 Selbsthilfeorganisationen haben 269 Tonnen Schafwolle gesammelt, sortiert, gewaschen und diese zur Weiterverarbeitung für Endprodukte im Inland abgegeben. Der Beitrag des Bundes für gewaschene Wolle betrug 2 Fr. je kg, was einen Betrag von insgesamt knapp 0,54 Millionen Franken ergab.

Förderung der Tierzucht

Bundesbeiträge zur Förderung der Tierzucht können nach Artikel 144 LwG nur an anerkannte Tierzuchtorganisationen ausgerichtet werden. Sämtliche anerkannten Zuchtorganisationen werden auf der Homepage des BLW publiziert (Zuchtorganisationen). Die Ausführungsbestimmungen sind in der Tierzuchtverordnung (TZV; SR 916.310) festgehalten. Diese regelt die Voraussetzungen, welche eine Zuchtorganisation bei Tieren der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie bei Equiden, Kaninchen, Geflügel, Honigbienen und Neuweltkameliden erfüllen muss, um vom BLW anerkannt zu werden. Die Anerkennung ist auf maximal zehn Jahre befristet.

Seit Inkraftsetzung der revidierten TZV per 1. Januar 2013 können die Beiträge je Herdebuchtier nur abgerechnet werden, wenn

  • a) deren Eltern und Grosseltern in einem Herdebuch der gleichen Rasse eingetragen oder vermerkt sind, und

  • b) sie einen Blutanteil von 87,5 % oder mehr der entsprechenden Rasse aufweisen.

Weiter dürfen züchterische Massnahmen nur für Tiere abgerechnet werden, deren Eigentümerin oder Eigentümer im Beitragsjahr Aktivmitglied einer anerkannten Zuchtorganisation ist und Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hat. Eine züchterische Massnahme darf je Tier und je Jahr nur einmal abgerechnet werden.

Im Jahr 2018 wurden an 22 anerkannte Zuchtorganisationen Beiträge für züchterische Massnahmen von insgesamt rund 32,52 Millionen Franken ausgerichtet. Damit wurden insbesondere die Herdebuchführung sowie die Durchführung von Leistungsprüfungen unterstützt. Für die Erhaltung der Schweizer Rassen sowie für Forschungsprojekte über tiergenetische Ressourcen wurden weitere rund 1,67 Millionen Franken ausbezahlt.


Mittelverteilung 2018

Rund 23,4 Millionen Franken, bzw. 68,5 % der für die Tierzuchtförderung zur Verfügung stehenden Mittel flossen in die Rindviehzucht, davon zwei Drittel in die Durchführung der Milchleistungsprüfungen. Mit den Tierzuchtbeiträgen des Bundes können die züchterischen Dienstleistungen der Organisationen verbilligt werden. Die Züchterinnen und Züchter profitieren, indem sie beispielsweise tiefere Tarife für die Milchleistungsprüfungen bezahlen.
 

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Überprüfung der Zuchtorganisationen

Zur Kontrolle des Einsatzes der Mittel zur Förderung der Tierzucht werden anerkannte Zuchtorganisationen überprüft: Dabei werden alle Zuchtorganisationen innerhalb von fünf Jahren mindestens einmal vor Ort kontrolliert. Die Inspektionen werden in einem Bericht dokumentiert, welcher allfällige Mängel darlegt und Anweisungen zu deren Behebung erteilt.

Erhaltung von Schweizer Rassen und Forschungsprojekte über tiergenetische Ressourcen

Tiergenetische Ressourcen haben eine grosse Bedeutung für Ernährung und Landwirtschaft und verfügen über weitere wichtige Werte ökonomischer und sozialer Natur. Zudem haben sie einen hohen Optionswert. Um künftig auf neue Rahmenbedingungen wie Änderungen des Klimas, neue Krankheiten, andere Erwartungen der Gesellschaft oder sich ändernde Anforderungen an spezielle Produkte, reagieren zu können, werden alte Rassen wieder vermehrt an Bedeutung gewinnen. Auch ihr Vermächtniswert, wovon spätere Generationen profitieren könnten, und ihr Existenzwert, dass es sie überhaupt gibt, sind gross. Das BLW unterstützt deshalb verschiedenste Massnahmen zur Erhaltung und Förderung gefährdeter Nutztierrassen mit Schweizer Ursprung. Die bisherige Unterstützung finanzieller wie logistischer und wissenschaftlicher Art durch den Bund hat sich positiv auf die Populationsgrössen ausgewirkt.

Gegenwärtig werden 23 Schweizer Rassen verschiedener Tiergattungen (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienen, Kaninchen und Hühner), welche als erhaltenswert gelten, unterstützt. Anerkannte Zuchtorganisationen und Organisationen zur Durchführung von Projekten zur Erhaltung von Schweizer Rassen können Projekte zur Förderung erhaltenswerter Schweizer Rassen einreichen. Diese Projekte beinhalten auf die Zucht ausgerichtete Erhaltungsmassnahmen und Massnahmen in Verbindung mit auf den Markt ausgerichteten Spezialprodukten. Zusätzlich zu den Erhaltungsprojekten können Forschungsinstitutionen Forschungsprojekte zur Abklärung, bzw. Verbesserung der tiergenetischen Vielfalt einreichen. Weiter organisiert das BLW jährlich gemeinsam mit der Schweizerischen Vereinigung für Tierwissenschaften (SVT) Workshops für tiergenetische Ressourcen. Zusammen mit den Betroffenen wird auch der Nationale Genpool für Rinder, Schweine, Pferde und Ziegen (ex-situ Massnahme) laufend erweitert. Auf internationaler Ebene engagiert sich das BLW ebenfalls stark im Bereich tiergenetischer Ressourcen. Dies beispielsweise durch aktive Mitarbeit im European Regional Focal Point, einem Verbund von über 45 europäischen Staaten, sowie in verschiedensten Kommissionen und Arbeitsgruppen der FAO.

Entsorgungsbeiträge

Der Bund leistet Beiträge an die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten mit dem Ziel, die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt zu schützen.

Im Berichtsjahr wurden total 47,302 Millionen Franken Entsorgungsbeiträge an Tierhalter und Schlachtbetriebe gesprochen, was einer Zunahme um 1,5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die folgende Tabelle zeigt die Aufteilung nach Ereignis und Gattung:
 

Ereignis und GattungBeitrag je EinheitTotal Franken
Geburtsbetrieb RindFr. 25.– / Tier16 969 075
Schlachtung RindFr. 25.– / Tier15 613 825
Schlachtung SchweinFr. 4.50 / Tier11 607 674
Schlachtung ZiegeFr. 4.50 / Tier175 621
Schlachtung SchafFr. 4.50 / Tier1 101 780
Schlachtung EquidenFr. 25.– / Tier52 525
Schlachtung GeflügelFr. 12.– / Tonne1 781 143
Total gesprochene Beiträge 2018 47 301 643


Die Betreiberin der TVD zahlt im Auftrag des Bundes die Beiträge den Berechtigten aufgrund der entsprechenden Meldungen auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) aus.
 

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Tierverkehrsdatenbank

Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) bildet die Grundlage für die Tierseuchenbekämpfung und spielt eine wichtige Rolle für die Lebensmittelsicherheit und die Rückverfolgbarkeit von Tieren. Die TVD wurde 1999 anlässlich der BSE-Problematik (Bovine Spongiforme Enzephalopathie – «Rinderwahnsinn») aufgebaut und seither laufend für den Vollzug von tierärztlichen und von landwirtschaftlichen Anliegen erweitert.

Der Anteil an korrekten Tiergeschichten in der TVD betrug im Berichtsjahr 99 %. Für Rinder wurden 5,727 Millionen Meldungen erfasst, was einer Zunahme von 2 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Rund 100 000 dieser Meldungen erfolgten mittels Meldekarten. Dies ist eine Abnahme von 13,8 % im Vergleich zum Jahr 2017. Diese Reduktion verdeutlicht die Tendenz zur Digitalisierung in der Lebensmittelkette. Dementsprechend erfreute sich auch die Schnittstelle «AnimalTracing» – welche den automatisierten Datenaustauch mit der TVD erlaubt – zunehmender Beliebtheit.

Ende 2018 konnte das BLW mit der bisherigen Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank – der identitas AG – einen neuen Betriebsvertrag für die Jahre 2019 und 2020 abschliessen, mit der Option einer Verlängerung um zwei weitere Jahre. Dieser Vertrag trägt auch den Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) und der Preisüberwachung (PUE) gebührend Rechnung. Der Vertrag soll solange gelten, bis die eingeleitete Revision des Tierseuchengesetzes (SR 916.40) in Kraft tritt.

Per Anfang 2018 sanken die TVD-Gebühren um 5 %. Tierhalter, Schlachtbetriebe und Equideneigentümer sparten dadurch rund 500 000 Franken. Diese Gebühren hat der Bundesrat per 1. Januar 2019 nochmals um weitere 25 % gesenkt. Dadurch sollen die Gebühren den Aufwänden angepasst und die nicht betriebsnotwendigen Reserven der Identitas AG abgebaut werden. Entsprechend wurde die Entschädigung für den neuen Leistungsauftrag an die Identitas AG um 2 Millionen Franken pro Jahr reduziert.

Zwei grosse Projekte prägten die Weiterentwicklung der TVD im Berichtsjahr. Die grafische Benutzeroberfläche der TVD wurde komplett neu gebaut und damit die Microsoft-Silverlight-Technologie abgelöst. Diese Umstellung geschah im November und wurde von den Nutzern äusserst positiv aufgenommen. Seither präsentiert sich die TVD mit einem frischen und moderneren Auftritt.

Der Neubau der Fleischkontrolldatenbank FLEKO war ein zweites grosses Projekt im Berichtsjahr. Die Entwicklungsarbeiten konnten bis zum Jahresende nahezu abgeschlossen werden, der Produktivstart erfolgt im Jahr 2019. Das Projekt elektronisches Begleitdokument für ein neues TVD-Modul und zwei Apps (je eine App für Tierhalter und Transporteure) wurde gestartet. Im Lauf des Jahres 2018 fasste der Bundesrat zudem den Beschluss, die Einzeltierrückverfolgbarkeit bei Schafen und Ziegen per 1. Januar 2020 einzuführen. Bis Ende 2018 wurden daher erste Arbeiten an einem entsprechenden Projekt getätigt.

Die Anzahl Tickets im Support sank gegenüber dem Vorjahr leicht von 112 118 auf 110 229. Vor allem wegen der Aufschaltung der Version 3.0 des Agate-Portals im September konnte die Supportqualität des Vorjahres nicht erreicht werden. Hingegen konnten dank dem November-Release der TVD (Ablösung Silverlight) viele und oft schwierige Fragen im Zusammenhang mit den Browsern abgewendet werden.

Anfang Jahr wurde nach einer öffentlichen Ausschreibung der Wechsel des Ohrmarkenlieferanten vollzogen. Weil viele Tierhalter die neuen Ohrmarken für Ziegen als zu gross und zu schwer empfanden, wurde ab dem Frühling ein anderes Modell angeboten und Ziegen-Ohrmarken des bisherigen Modells ausgetauscht, was einen zusätzlichen logistischen Aufwand darstellte.

Höchstbestände

Der Bundesrat legt gestützt auf Artikel 46 LwG Höchstbestände je Betrieb für die Schweinezucht, Schweinemast, Legehennenhaltung, Pouletmast, Trutenmast und Kälbermast fest. Damit sollen bodenabhängige Familienbetriebe geschützt werden. Bei einer Überschreitung der festgelegten Höchstbestände wird je zu viel gehaltenes Tier eine Abgabe erhoben. Die Höhe der Abgaben ist so festgelegt, dass sich das Halten von zusätzlichen Tieren wirtschaftlich nicht lohnt.

Das BLW kann auf Gesuch hin höhere Bestände bewilligen. Folgende Betriebe können ein Gesuch um Bewilligung eines erhöhten Tierbestands einreichen:

  • Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen, ohne dass sie Hofdünger abgeben;

  • Betriebe mit Schweinehaltung, die im öffentlichen Interesse Nebenprodukte aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung verwerten. Der Energiebedarf der Schweine muss mindestens zu 25 % mit Nebenprodukten aus der Milchverarbeitung oder 40 % mit Lebensmittelnebenprodukten, die nicht aus der Milchverarbeitung stammen, gedeckt werden;

  • Versuchsbetriebe und Forschungsanstalten des Bundes.

Im Jahr 2018 verfügten 22 Betriebe aufgrund der Verfütterung von Nebenprodukten aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung über eine solche Bewilligung, welche zusammen rund 130 000 Tonnen Nebenprodukte verwertet haben. Zusätzlich durften 10 Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllten und den anfallenden Hofdünger auf der eigenen Betriebsfläche ausbringen konnten, einen höheren Bestand halten. Weiter waren während des Berichtsjahrs 2 Betriebe aufgrund von Versuchs- und Forschungstätigkeiten im Besitz einer Bewilligung.

Hans Ulrich Leuenberger, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht;
hansulrich.leuenberger@blw.admin.ch
Hanspeter Lüthi, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Corinne Boss, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Marcel Zingg BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Yves Schleppi, BLW, Fachbereich, Tierische Produkte und Tierzucht,
Manuel Leuenberger, BLW, Fachbereich, Tierische Produkte und Tierzucht
Fabian Zwahlen BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht

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