Schoggigesetz
Das Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (sog. «Schoggigesetz») wurde 2018 zum letzten Mal in der alten Form angewendet. Die Ausfuhrbeiträge beim Export bestimmter Agrargrundstoffe in verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten sind am 1. Januar 2019 aufgehoben worden. Beim Import von verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten werden die enthaltenen Grundstoffe durch Importzölle (bewegliche Teilbeträge) weiterhin auf das inländische Preisniveau verteuert. Mit diesem System soll das agrarpolitisch bedingte Rohstoffpreishandicap der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie ausgeglichen werden.
Ausfuhrbeiträge im letzten Beitragsjahr 2018
Im Beitragsjahr 2018 (Dezember 2017 bis November 2018) standen 94,6 Millionen Franken für die Ausfuhrbeiträge im Rahmen des Schoggigesetzes zur Verfügung. Davon wurden 78,963 Millionen Franken für Milch- und 15,637 Millionen Franken für Getreidegrundstoffe verwendet. Zusätzlich stand für die Ausfuhren im Dezember 2018 eine Abgrenzung von 5,833 Millionen aus dem Voranschlag 2012 (1/12 von 70 Mio. Fr.) zur Verfügung.
Auf Stufe der Grundstoffe wurden 2018 11 % des in der Schweiz produzierten Weizenmehls in Form von Verarbeitungsprodukten, die zu Beiträgen berechtigen, exportiert. Bei der Milch lag dieser Anteil bei 6 %.
Nachfolgelösung
Der WTO-Ministerbeschluss von Nairobi zum Ausfuhrwettbewerb vom 19. Dezember 2015 verpflichtet die WTO-Mitglieder, auf sämtliche verbleibende Exportsubventionen im Landwirtschaftsbereich zu verzichten. Diesbezüglich ist das mit dem Bundesbeschluss vom 15. Dezember 2017 verabschiedete Massnahmenpaket zur Totalrevision des «Schoggigesetzes» seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Nebst einer Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens des aktiven Veredelungsverkehrs für die bisher beitragsberechtigten Agrargrundstoffe, beinhaltet die Revision die Aufhebung der Ausfuhrbeiträge sowie Begleitmassnahmen zum Erhalt der Wertschöpfung und von Arbeitsplätzen in der Lebensmittelproduktion. Neu wird den Verkehrsmilchproduzenten und Getreidebauern direkt eine Zulagegewährt. Bei der Milch sind es 4,5 Rp. pro kg, während sich die Auszahlungen im Getreidebereich an der Anbaufläche orientieren. Diese Stützungszahlungen werden mittels einer Verschiebung der bisherigen Ausfuhrbeiträge ins Landwirtschaftsbudget finanziert.
Kilian Widmer, BLW, Fachbereich Handelsbeziehungen, kilian.widmer@blw.admin.ch
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