Einleitung
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für den Agrarsektor. Es hat den Auftrag, die Massnahmen des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 zu vollziehen. All diese Massnahmen sind im Landwirtschaftsartikel der Bundesverfassung aus dem Jahr 1996 (Art. 104 BV) verankert. Demnach muss der Bund dafür sorgen, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:
sicheren Versorgung der Bevölkerung;
Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen;
Pflege der Kulturlandschaft;
dezentralen Besiedelung des Landes;
Gewährleistung des Tierwohls.
Die Mittel des Bundes zugunsten der Landwirtschaft werden in die drei Zahlungsrahmen «Produktion und Absatz», «Direktzahlungen»und «Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen»gegliedert.
Produktion und Absatz
Die agrarpolitischen Instrumente in diesem Bereich schaffen Rahmenbedingungen, die es der Schweizer Landwirtschaft ermöglichen, durch eine nachhaltige und qualitativ hochstehende Produktion eine möglichst hohe Wertschöpfung auf den in- und ausländischen Märkten zu erzielen.
Direktzahlungen
Gewisse Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Gesellschaft wie die Landschaftspflege, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft) und der Beitrag zur dezentralen Besiedlung sowie die Förderung von Biodiversität und Tierwohl werden nicht über den Markterlös abgegolten. Mit den Direktzahlungen stellt der Bund sicher, dass die Landwirtschaft diese Leistungen zugunsten der Allgemeinheit erbringt.
Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen
Die Instrumente in diesen Bereichen sollen vor allem zur Kostensenkung und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Sie unterstützen indirekt die landwirtschaftliche Produktion und die damit verbundenen öffentlichen Leistungen der Landwirtschaft. Im Einzelnen sind es Massnahmen zur Strukturverbesserung, soziale Begleitmassnahmen und die Förderung des Beratungswesens sowie der Pflanzen- und Tierzucht als auch der genetischen Ressourcen.
Der Bund wendete im Jahr 2018 für Landwirtschaft und Ernährung insgesamt 3640 Millionen Franken auf. Das entspricht 5,2 % der Gesamtausgaben des Bundes. Nach sozialer Wohlfahrt (22 328 Mio. Fr.), Verkehr (10 393 Mio. Fr.), Finanzen und Steuern (988 Mio. Fr.), Bildung und Forschung (7714 Mio. Fr.), Sicherheit (5570 Mio. Fr.), Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit (3771 Mio. Fr.) liegen die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung an siebter Stelle.
Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung nach Bereich
Ausgabenbereich | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | |
Produktion und Absatz | 431 | 434 | 438 | 428 |
Direktzahlungen | 2 795 | 2 802 | 2 806 | 2 805 |
Grundlagenverbesserung & Soziale Begleitmassnahmen | 160 | 148 | 137 | 132 |
Weitere Ausgaben | 282 | 275 | 271 | 274 |
Total Landwirtschaft und Ernährung | 3 667 | 3 659 | 3 652 | 3 640 |
Quellen: Staatsrechnung, BLW
Administrative Vereinfachung
Bestimmungen der Landwirtschaftsgesetzgebung sollen für die betroffenen Stellen des Bundes, für die Kantone und die Landwirtschaftsbetriebe zielgerichtet, zweckmässig und administrativ einfach sein. Um Massnahmen zur Reduktion der administrativen Last zu bestimmen, hat das BLW zusammen mit anderen Bundesämtern, Kantonen, Kontrollstellen und Organisationen ein Projekt durchgeführt. Am 17. Mai 2016 hat es im Bericht zum Projekt «Administrative Vereinfachungen in der Landwirtschaft» mögliche Massnahmen dargestellt. Seit 2015 hat der Bundesrat mit jedem Agrarverordnungspaket Vereinfachungen beschlossen. So sind bislang rund 60 Vereinfachungen umgesetzt worden.
Umgesetzte administrative Vereinfachungen 2018
Ein weiterer, substanzieller Schritt wird mit dem neuen risikobasierten Kontrollsystem für die landwirtschaftsrechtlichen Kontrollen per 2020 gemacht. Das Ziel dieses Systems ist, insbesondere die «guten» oder «unproblematischen» Landwirtschaftsbetriebe administrativ zu entlasten. Kernelemente sind die Ausdehnung der maximalen Abstände zwischen zwei Grundkontrollen von 4 auf 8 Jahre sowie zeitlich kürzere Grundkontrollen. In diesen Grundkontrollen werden nur die wichtigen Kontrollpunkte – sogenannte Fokus-Kontrollpunkte – geprüft. Ausserdem werden jährlich Bereiche mit höheren Risiken festgelegt, welche in den Folgejahren verstärkt kontrolliert werden. Mit diesen Änderungen soll die Zahl der Kontrollen insgesamt um 15 bis 20 % reduziert und gleichzeitig die Wirkung erhöht werden.
Thomas Meier, BLW, Fachbereich Agrarpolitik, thomas.meier@blw.admin.ch
Anton Stöckli, BLW, Fachbereich Forschung und Beratung
Simon Hasler, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen
Mein Agrarbericht
Auswahl:
Stellen Sie sich Ihren eigenen Agrarbericht zusammen. Eine Übersicht aller Artikel finden Sie unter «Service».